Warum Bodenplatten für Kaminöfen?
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Quelle: DIN 18895 Auszug aus der Feuerungsverordnung MFeuVo
Wir bieten folgende Standardformen an.
Der Hersteller DanSkan bietet für jeden Ofen eine passende Glasplatte.
Und auch Hwam hat mittlerweile eigene passend ausgeschnittene Glasplatten.
Saisonplatten
Die Saisonplatten bestehen aus einer Grundplatte (steht der Ofen drauf) und einer Vorlegeplatte. Außerhalb der Heizperiode oder zum Reinigen kann die Vorlegeplatte entfernt werden, um Beschädigungen der Platte selbst bzw. Behinderungen im Laufbereich zu vermeiden.
Stahlbodenplatten
Die Stahlbodenplatten sind 2mm stark und in den Farben gussgrau oder schwarz (pulverbeschichtet) lieferbar.
Sonderanfertigungen
Sollten unsere Standardformen einmal nicht die passende Lösung darstellen, liefern wir Ihnen gerne auch Sonderanfertigungen nach bemaßter Zeichnung
oder Schablone (aus festem Material). Bitte geben Sie die gewünschte Glasstärke und Ausführung, polierte Kante oder Facette (soweit technisch möglich), an.
Wir erstellen Ihnen dann gerne ein Angebot.