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Bodenplatten

 

Warum Bodenplatten für Kaminöfen?

Quelle: DIN 18895 Auszug aus der Feuerungsverordnung MFeuVo

 

Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten für feste Brennstoffe sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.

 

Wir bieten folgende Standardformen an...

 

Bodenplatte_400